Rechtsanwalt Jürgen Derdus

Geboren am 19. Juli 1967

Seit 1998 als selbständiger Rechtsanwalt gemeinsam mit Rechtsanwalt Sylvester Markus Kraemer tätig.

Zugelassen beim Landgericht Konstanz und OLG-Karlsruhe. 

Vertretungsberechtigt und tätig in ganz Deutschland, tätig ebenso in der Schweiz und in der EU.

derdus@ra-konstanz.de

Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten (Fachanwalt für Strafrecht)

„Im Strafverfahren sehe ich den Rechtsanwalt als Garant der Freiheitsrechte des Einzelnen. Primäre Ziele sind die Unschuldsvermutung zu verteidigen und den Mandanten vor staatlicher Willkür und Ungerechtigkeit zu schützen.“

Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit arbeite ich als Straf-verteidiger. Neben den klassischen Strafrechtsfeldern verteidige ich auch auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Ich führe den Titel Fachanwalt für Strafrecht.

Neben dem rein deutschen Strafrecht bin ich auch auf dem grenzüberschreitenden Gebiet des internationalen Strafrechts tätig (etwa: europäischer / internationaler Haftbefehl, Auslieferung, Überstellungen nach Deutschland). Um dieser Spannbreite gerecht zu werden, bin ich mit anderen Fachanwaltskollegen/Innen und Strafverteidiger/Innen im Inn- und Ausland sehr gut vernetzt.

Meine 3 wichtigsten Erfahrungen und Überzeugungen
  • Früh mit einem kompetenten Verteidiger (keine „Selbstverteidigung“) aktiv werden. Viele Strafverfahren können bereits im Ermittlungsverfahren erledigt werden. Eine beträchtliche Anzahl meiner Strafrechtsmandate enden mit einer Verfahrenseinstellung (daher: Einstellungschance aktiv nutzen, mithin so früh wie möglich einen Strafverteidiger aufsuchen). Das ist der für dem Mandanten am wenigsten belastende Weg.

 

  • Nicht von jeder Anklage der Staatsanwaltschaft ist das Gericht überzeugt. Es lohnt sich daher jede Anklage (auch jeden Strafbefehl, der letztendlich primär die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft wiedergibt) näher auf tatsächliche und rechtliche Fehler und Unzulänglichkeiten zu überprüfen. Eine Anklage muss schließlich erst einmal zugelassen werden.

 

  • Neben dem rechtlichen „Verteidigerrüstzeug“ bildet die professionelle Kommunikation mit allen Verfahrens-beteiligten, besonders dem Gericht, einen Schwerpunkt einer erfolgreichen Strafverteidigung. Das Gericht entscheidet über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. Überzeugung gewinnt man durch Argumente (oft untermauert durch Beweisanträge) und durch klare und überzeugende Kommunikation. Überzeugung ist ein Prozess, der voraussetzt, dass ich „in den Kopf“ des Anderen gelange.

 

  • Diese Überzeugungen gelten entsprechend im Ordnungswidrigkeitenrecht, zumal hier die Verfolgung im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde steht.

Abschließend:

Ein jeder von uns (ein Anfangsverdacht ist schnell begründet) kann mit dem Strafrecht konfrontiert sein, zu Recht oder zu Unrecht. Suchen Sie in dieser für Sie außergewöhnlichen und häufig auch schambesetzten Situation einen Strafverteidiger auf.

Erbrecht und Familienrecht

„In Erb- und Familienrechtssachen befindet sich die Mandantin/ der Mandant häufig in einer ihr/ihm fremden Ausnahmesituation. Das bereits konfliktbeladene Privatleben wird auch noch juristisch kompliziert. In dieser Situation hat Priorität, mit dem Mandanten eine rechtliche Standortbestimmung vorzunehmen und ihm alle Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sowohl in der einvernehmlichen Abwicklung wie auch im Streitfall ist es besonders wichtig, die Ziele und Vorstellungen des Menschen, mit dem man zusammenarbeitet, genau zu bestimmen. An erster Stelle steht bei mir die sachlich ruhige und nicht streitverschärfende Fallabwicklung.“

Bereits im Studium und im Referendariat habe ich meinen zivilrechtlichen Schwerpunkt auf diese zwei Rechtsgebiete, welche auch eng miteinander verbunden sind, gelegt. So war es naheliegend, dass ich die Fälle im Erb- und Familienrecht in unserer Kanzlei von Beginn an betreue und dies seit nunmehr über 20ig Jahren. Theoretisch aufgefrischt habe ich mein Praxiswissen mit dem Fachanwaltskurs im Erbrecht im Jahre 2020. Es ist mir in der ganz überwiegenden Mehrzahl der von mir bearbeiteten Fällen gelungen, lange rechtliche / gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Ressourcen meiner Mandantschaft zu schonen und dennoch ihren Vorstellungen gerecht zu werden.

Meine 3 wichtigsten Erfahrungen und Überzeugungen auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts
  • Klare und vorausschauende Gestaltung verhindert Streit und führt letztendlich dazu, dass Ihr Wille und ihre Vorstellungen Realität werden.

 

  • Erfolgreiches Verhandeln benötigt kommunikatives Geschick und Ausdauer. Eine gewisse Distanz zum „Thema“ und „Respekt“ für den Verhandlungspartner sind Voraussetzungen für nachhaltige Lösungen.

 

  • In der rechtlichen Auseinandersetzung kann man menschlich wachsen. Nehme Sie diese Herausforderung an und nutzen Sie diese Chance

 

Abschließend:

Sind Sie an einer umfassenden, einvernehmlichen Lösung nicht interessiert, sondern „am Streit um des Streitens willen“, sind Sie bei mir falsch. Ich habe mich auf die Gestaltung von Lösungsvereinbarungen spezialisiert.

Sie mögen sich fragen, wie die Gebiete Straf-, Erb- und Familienrecht zusammenpassen: In allen 3 Gebieten ist eine gute Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Und glauben Sie mir, auf allen 3 Sachgebieten wird gleich viel die Wahrheit verbogen und verdreht.