Bühnenrecht

 

In Deutschland gibt es rund 160 öffentlich getragene Theater und 297 Privattheater und etwa 130 Opern-, Symphonie- und Kammerorchester, daneben zahlreiche Festspiele sowie Theater- und Spielstätten ohne festes Ensemble. Die Theater brauchen als Organisationsform übersichtliche rechtliche Regelungen und Vereinbarungen, ebenso Klarheit in der Auslegung von gesetzlichen und tariflichen Normen.

Der Normalvertrag (NV) Bühne vom 15.10.2002 wurde zuletzt geändert am 10. Dezember 2020. Durch dieses Tarif- und Vertragswerk wurden die bis dahin selbständigen Regelungsbereiche Normalvertrag Solo und die Bühnentechniker-Tarifverträge für technische Angestellte mit künstlerischer oder überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Bühnen, Bühnentechniker-Tarifvertrag -BTT-, sowie für technische Angestellte mit teilweiser künstlerischer Tätigkeit an Landesbühnen -BTTL- aufgehoben und in ein einziges Regelungswerk aufgenommen.

Zusammen mit den Normalvertrag Chor / Tanz werden die Arbeitsverträge des künstlerischen und künstlerisch-technischen Personals nunmehr von einem einheitlichen Vertragsrahmen umfasst. Die für alle geltenden Arbeitsbedingungen sind in einem allgemeinen Teil niedergeschrieben, berufstypische Arbeitsbedingungen für Solo, künstlerische Bühne, Techniker, Chor und Tanz wurden in Sonderregelungen ausgelagert (Nix/Herdlein in Nix/Hegemann/Schneider, Normalvertrag Bühne, Handkommentar, 3. Auflage. Baden Baden 2020.

Wir beraten einzelne Künstler in arbeitsrechtlichen Konflikten, fertigen aber auch Gesellschafterverträge und Arbeitsverträge für Leitende Angestellte und Intendant*innen. Prof. Dr. Nix war 25 Jahre Mitglied im Deutschen Bühnenverein, da er selbst Mitglied der IG-Metall war, gab es eine enge Verbundenheit mit Hans Herdlein dem verstorbenen Präsidenten der Deutschen Bühnengenossenschaft.